In wenigen Angaben zu Ihrem Ergebnis
Bruttorendite vor Kosten. Grobe Orientierung: 1–3 % Garantie/Anleihen, 5–7 % breiter Aktien-ETF langfristig.
Kinderzulage gibt es nur, solange Kindergeld fließt: in der Regel bis 18, in Ausbildung oder Studium längstens bis zum 25. Geburtstag. Für jedes Kind einzeln einstellbar.
Weitere Angaben Rentenbeginn, Kosten, Gehalt, Partner, Riester-Guthaben
Gesetzlich mindestens bis 85. Längere Laufzeit heißt kleinere Monatsraten, dafür länger abgesichert.
Für Rentenlücke und Steuervorteil.
Beim Standarddepot gesetzlich auf max. 1,0 % gedeckelt.
Zum Beispiel aus einem bestehenden Riester-Vertrag. Bereits erhaltene Zulagen bleiben erhalten.
Gleicher Beitrag, eigene Grundzulage. Die Kinderzulage gibt es nur einmal pro Kind.
Ihr Ergebnis
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Abschließen kann man das Altersvorsorgedepot erst ab Januar. Tragen Sie sich ein: Ich melde mich zum Start persönlich bei Ihnen, wir rechnen Ihre Förderung durch und Sie sichern sich die Zulagen ab dem ersten Monat.
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So entwickelt sich Ihr Depot
Altersvorsorgedepot vs. normales Depot, nach Steuern
Durchschnittlicher Steuersatz auf die Auszahlung. Bei Rentnern meist 10 bis 25 %.
So haben wir gerechnet
Reicht das? Ihre Rentenlücke
Reicht die gesetzliche Rente? Grobe Schätzung in heutiger Kaufkraft, monatlich.
Anteil vom heutigen Brutto. Faustregel: 55–65 %.
So haben wir gerechnet
Gesetzliche Rente geschätzt mit Rentenwert 42,52 € (ab 07/2026), Durchschnittsentgelt 51.944 € und Beitragsbemessungsgrenze 101.400 €, gleichbleibendes Gehalt ab Berufsstart, Abschlag 0,3 % pro Monat vor 67, Zuschlag 0,5 % pro Monat danach, ca. 12 % für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Ersetzt keine Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.
Sie haben schon einen Riester-Vertrag?
Ab 2027 können Sie Ihr Riester-Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen, ohne die erhaltenen Zulagen zurückzuzahlen. Ob sich das lohnt, hängt von Garantien, Kosten und Ihren Vertragsbedingungen ab. Bitte nicht vorschnell kündigen: Bei einer Kündigung müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.
So läuft die Beratung ab
- Termin wählenOnline in 2 Minuten. Per Telefon, Video oder vor Ort.
- 30 Minuten GesprächWir gehen Ihre Berechnung durch und klären offene Fragen, zum Beispiel zum Riester-Wechsel oder zu Ihren Kindern.
- Wir richten alles einVertrag, Zulagenantrag und auf Wunsch die Übertragung Ihres bisherigen Guthabens.
Ihr kostenloser Beratungstermin
Kostenloses Gespräch, ca. 30 Minuten, per Telefon, Video oder vor Ort im Büro in Kiel (Kleiner Kuhberg 2–6). Ihre aktuelle Berechnung wird mitgeschickt, damit wir direkt darauf aufbauen.
Ich rechne mit Ihnen Ihre Förderung durch, prüfe einen Riester-Wechsel und zeige, wie Sie Ihre Rentenlücke schließen.
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Beratung zum Altersvorsorgedepot in Kiel, Neumünster und Hamburg
Ich bin Torge Eckhoff, unabhängiger Versicherungsmakler und Investmentberater mit Büro in Kiel. Als Makler arbeite ich in Ihrem Auftrag und vergleiche die Altersvorsorgedepots verschiedener Anbieter, statt Ihnen das Produkt einer bestimmten Bank zu verkaufen.
Mehr Details für Genaue Zulagen pro Jahr, Steuervorteil, Auszahlung, Erben, alle Renditen
Was der Staat Ihnen jedes Jahr schenkt
Was der Staat in jedem Jahr dazugibt.
Steuer, Auszahlung, Erben und Renditen
Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug
Eigenbeiträge bis 1.800 € plus Zulagen sind als Sonderausgaben absetzbar. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerersparnis höher ist als Ihre Zulagen, und erstattet die Differenz (Günstigerprüfung).
Zusätzliche Erstattung nach Einkommen
Grundlage: Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG, Grundfreibetrag 12.348 €) inkl. Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer. Der Tarif für 2027 ist noch nicht veröffentlicht. Die Erstattung fließt auf Ihr Konto, nicht ins Depot. Gerechnet für Ihren eigenen Vertrag; ein Partnervertrag hat ggf. einen eigenen Abzug.
Ansparen und Auszahlen
Was passiert im Todesfall?
Das Guthaben ist vererbbar. Entscheidend ist, wer erbt: Beim Ehe- oder Lebenspartner bleibt die Förderung erhalten, andere Erben müssen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Das Guthaben wird ohne Abzug auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag des Partners übertragen. Zulagen, Steuervorteile und Erträge bleiben erhalten. Voraussetzung: Sie lebten zum Todeszeitpunkt nicht dauernd getrennt und beide hatten ihren Wohnsitz in der EU oder im EWR.
Sie erben das Guthaben, aber alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile werden vorher zurückgefordert. Ausgezahlt wird der Rest. Darauf können Einkommensteuer auf die Erträge und Erbschaftsteuer anfallen.
Beim Auszahlplan bis 85 ist das Restguthaben vererbbar. Bei einer lebenslangen Rente endet die Zahlung mit dem Tod, außer es wurde eine Rentengarantiezeit vereinbart (z. B. 10 oder 20 Jahre). Dann erhalten die Erben die restlichen garantierten Renten.
Erbschaftsteuer-Freibeträge (gesamter Nachlass): Ehe-/Lebenspartner 500.000 €, Kinder je 400.000 €, Enkel 200.000 €, Geschwister und unverheiratete Partner 20.000 €. Vereinfachte Darstellung: In der Auszahlphase wird die Rückzahlung anteilig am Restguthaben angesetzt. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Alle Renditen im Vergleich
Gleiche Eingaben, nur die Rendite ändert sich. Zeile anklicken, um sie oben zu übernehmen.
| Rendite | Depotwert | davon Erträge | pro Monat |
|---|
Die Förderung auf einen Blick
Stand der beschlossenen Reform, Start 01.01.2027
Lohnt sich das? Der Vergleich
Gleicher Monatsbeitrag über die gleiche Zeit. Das normale Depot nutzt dieselbe Rendite und dieselben Kosten, nur ohne Zulagen.
Termine und Anfragen
Nur für Sie als Inhaber sichtbar.
Kalender-Einstellungen
Legt fest, welche Termine Besucher buchen können.
Berater und Bewertungen
Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot
Alles Wichtige zur neuen geförderten Altersvorsorge ab 2027.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist die neue staatlich geförderte private Altersvorsorge ab dem 1. Januar 2027. Es ersetzt die Riester-Rente für Neuverträge. Sie sparen in Fonds oder ETFs, der Staat zahlt Zulagen dazu, und Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei.
Wie hoch ist die staatliche Förderung?
Die Grundzulage beträgt 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr und 25 % auf jeden weiteren Euro bis 1.800 €. Das sind maximal 540 € Grundzulage pro Jahr, erreicht ab 150 € Eigenbeitrag im Monat. Der Mindestbeitrag liegt bei 120 € im Jahr.
Wie hoch ist die Kinderzulage und wie lange gibt es sie?
Pro Kind gibt es bis zu 300 € Kinderzulage im Jahr, 1:1 auf Ihren Eigenbeitrag. Die volle Zulage gibt es ab 25 € Eigenbeitrag im Monat. Sie wird gezahlt, solange für das Kind Kindergeld bezogen wird, also in der Regel bis 18 und in Ausbildung oder Studium bis zum 25. Geburtstag.
Was ist der Berufseinsteigerbonus?
Wer seinen ersten Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält einmalig 200 € zusätzlich.
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?
Bestehende Riester-Verträge laufen weiter. Sie können Ihr Riester-Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen, ohne erhaltene Zulagen zurückzahlen zu müssen. Ob sich der Wechsel lohnt, hängt von Garantien, Kosten und Vertragsbedingungen ab.
Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot im Todesfall?
Das Guthaben ist vererbbar. Der Ehe- oder Lebenspartner kann es ohne Abzug auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen, Zulagen und Steuervorteile bleiben dann erhalten, sofern die Partner nicht dauernd getrennt lebten und in der EU oder im EWR wohnten. Kinder und andere Erben erhalten das Guthaben abzüglich der zurückzuzahlenden Zulagen und Steuervorteile. In der Auszahlphase ist beim Auszahlplan das Restguthaben vererbbar, bei einer lebenslangen Rente nur mit vereinbarter Rentengarantiezeit.
Wie viel darf ich einzahlen?
Gefördert werden Eigenbeiträge bis 1.800 € im Jahr. Insgesamt können bis zu 6.840 € pro Jahr und Vertrag eingezahlt werden, der Betrag über 1.800 € erhält keine Zulage.
Ab wann wird ausgezahlt?
Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 und spätestens mit 70. Möglich sind eine lebenslange Rente oder ein Auszahlplan bis mindestens 85. Bis zu 30 % des Kapitals können zu Beginn als Einmalbetrag entnommen werden.
Wie wird das Altersvorsorgedepot besteuert?
In der Ansparphase fallen keine Steuern auf Erträge an. Die Auszahlungen im Alter werden nachgelagert mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, der im Ruhestand meist niedriger ist als im Berufsleben.
Welche Kosten sind erlaubt?
Für das Standarddepot sind die Kosten gesetzlich auf maximal 1,0 % pro Jahr begrenzt. Daneben bleiben Produkte mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie erlaubt.
Was ist die Frühstart-Rente?
Die Frühstart-Rente ist ein separates Gesetzesvorhaben: Der Staat soll für jedes Kind von 6 bis 18 Jahren monatlich 10 € in ein Altersvorsorgedepot einzahlen. Der Start ist für 2027 geplant, das Gesetz ist aber noch nicht beschlossen.
Annahmen dieses Rechners: Start 2027, gleichbleibender Monatsbeitrag und gleichbleibende Rendite, Zulagen werden einmal jährlich gutgeschrieben. Erträge sind in der Ansparphase steuerfrei; Auszahlungen werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert (nachgelagerte Besteuerung). Gesetzliche Rente und zu versteuerndes Einkommen sind grobe Schätzungen. Kapitalanlagen können schwanken; vergangene oder angenommene Renditen sind keine Garantie.
Diese Berechnung ist eine unverbindliche Modellrechnung und keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.